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Profitieren Sie von Fördermaßnahmen!

Bei der Einführung von ec-ol in Ihrem Unternehmen können Sie von verschiedenen Fördermaßnahmen profitieren. Einige Beispiele dazu haben wir Ihnen hier aufgelistet.

Unsere Projektmanager beraten Sie gerne bei der Auswahl des Förderprogrammes und unterstützen Sie bei der korrekten Antragsstellung.

DigitalStarter Saarland

Das Förderprogramm DigitalStarter richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland. Gefördert werden zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Digitalisierung von mindestens 3.000 €bis höchstens 200.000 €.

Die Fördersumme beträgt bis zu 12.500 €, wobei kleine Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 50% und mittlerer Unternehmen von bis zu 30% beantragen können.

Gefördert werden u.a.

  • Dienstleistungen zur Implementierung von neuer Soft- und Hardware sowie Portierung und Migration von Daten
  • Softwarekomponenten und Softwareanwendungen
  • Aufbau von digitalen Plattformen, Migration von Anwendungen auf bestehenden Plattformen, Neuaufbau von Serverkapazitäten und Einrichtung Inhouse-Vernetzung
  • Systeme und Anwendungen zur Vertriebsunterstützung
  • Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Einsatz der angeschafften Systeme

Alle Informationen unter


Förderung der digitalen Ausstattung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Beschaffung zusätzlicher digitaler Ausstattungen oder die Modernisierung vorhandener Ausstattungen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden weiteren Investitionen von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wobei die Gesamtausgaben sich auf mindestens EUR 30.000 belaufen müssen.

Antragsstellung bis 30.6.2025

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind,
  • Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das zu fördernde Vorhaben muss unmittelbar der im staatlichen Bildungsauftrag liegenden Fort- und Weiterbildung dienen.
  • Die Ausstattung muss für den Bereich Fort- und Weiterbildung bestimmt und in der Ausstattungsliste benannt sein, die Sie online abrufen können.

DigiBoost Rheinland-Pfalz

DigiBoost fördert Maßnahmen zur Effizienzsteigerung mittels Digitalisierung.

Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige freien Berufe.  

  • mit bis zu 100 Mitarbeiter
  • einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen und
  • einem Sitz in Rheinland-Pfalz

Gefördert werden Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben ab einer Höhe von 4.000 €.

Betriebe mit bis zu 9 Mitarbeitern werden mit 75 Prozent gefördert, mit 10 bis 29 Mitarbeitern mit 50 Prozent, mit 30 bis 100 Mitarbeitern mit 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 €.

Unterstützt wird z.B.:

  • Digitalisierung von Produktion und Verfahren
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
  • Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen

Ausgeschlossen sind Kosten für ausschließliche Beratungen, das Umsetzen von gesetzlichen Vorschriften sowie die Anschaffung von Standardsoftware und Software as a Service.


Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Anträge ab dem 1.1.22 bis zu 40 %, maximal 50.000 €.  für Einzelunternehmen. Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Anträge bis zum 31.12.2021 bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten plus Bonusprozentpunkte und

für Anträge ab dem 1.1.2022: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten plus Bonusprozentpunkte

Gefördert werden Investitionen in zwei Bereichen

  • Modul 1: Investitionen in digitale Technologien, wie zum Beispiel Implementierungen digitaler Technologien durch Dritte insbesondere Hardware und Software, die der Vernetzung Ihres Unternehmens dient (datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Sensorik, 3D-Druck)
  • Modul 2: Investitionen in die Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden, insbesondere um Ihre Belegschaft im Umgang mit digitalen Technologien zu qualifizieren, beispielweise zur Digitalen Transformationen oder Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu digitalem und agilem Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Investitionen müssen in Deutschland erfolgen.
  • Sie müssen einen Digitalisierungsplan erstellen.
  • Weiterbildungsanbietende müssen die Zertifizierung für Qualifizierungsmaßnahmen, eine gesetzliche Anerkennung oder Belege für die Qualitätssicherung des Angebots nachweisen.
  • Weiterbildungsanbietende müssen durch räumliche, technische und personelle Ausstattung eine erfolgreiche Weiterbildung erwarten lassen und eine mehrjährige Stetigkeit muss vorhanden sein.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung beschäftigen Sie zwischen 3 und 499 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Sie als Antragstellerin oder Antragsteller haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.